Hier die Neuerungen für die Steuererklärung 2018 im Überblick
- der Grundfreibetrag, beträgt aktuell 9.000 Euro je Person (das nicht zu versteuernde Einkommen)
- Abgabefrist - Steuererklärungen müssen ab 2019 bis spätestens 31.07. eingereicht werden
- Strafen/Bußgelder - Pro angefangenem Monat Verspätung werden 0,25 Prozent des Steuerbetrags festgelegt, mindestens aber 25,00 Euro
Kindergeld steigt für jedes Kind ab Juli 2019 um 10 Euro:
- 1 Kind - 204,00 Euro statt 194,00 Euro
- 2 Kinder - 204,00 Euro statt 194,00 Euro
- für das 3. Kind - 210,00 Euro statt 200,00 Euro
- jedes weitere Kind - 235,00 Euro statt 225,00 Euro
Der Kinderfreibetrag STEIGT in den kommenden Jahren:
- aktuell - 4.788 Euro - mit Betreuungsfreibetrag 7.428 Euro
- 2019 - 4.980 Euro - mit Betreuungsfreibetrag 7.620 Euro
- 2020 - 5.172 Euro - mit Betreuungsfreibetrag 7.812 Euro
Steuerformulare 2018 in der Übersicht
- Einkommensteuer-Mantelbogen - ESt 1A
- Anlage C - beschränkt Steuerpflichtige
- Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Anlage EÜR - Anlage Einkommen-Überschuss-Rechnung
- Anlage AV EÜR - Anlageverzeichnis/AusweisdesUmlaufvermögens
- Anlage SE EÜR - Sonderberechnung nach §4 Abs.3 EStG
- Anlage AV SE EÜR - Anlageverzeichnis/AusweisdesUmlaufvermögens1) zur AnlageSE
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Anlage Kind - Renten und andere Leistungen
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage FW – Förderung des Wohneigentums
- Anlage SO – Sonstige Einkünfte
- Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Anlage U – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
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